Nicht immer müssen eingebrachte Platten und Schrauben entfernt werden. Allerdings gibt es wie immer die bekannten Ausnahmen, wie z.B. junges Lebensalter, Metalllockerung oder Stören des eingebrachten Fremdkörpers.
In den zuletzt genannten Fällen ist das Entfernen des Metalls medizinisch gerechtfertigt und kann gerne durch uns in den allermeisten Fällen ambulant, entweder in örtlicher Betäubung oder in Anästhesie (Vollnarkose) durchgeführt werden.
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