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Neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung existiert in Deutschland eine dritte Säule der Krankenversicherung, die sogenannte gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitnehmer, die durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichert sind und einen Unfall im Rahmen der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause von der Arbeit erleiden, werden hiervon vollumfänglich erfasst und behandelt. Die Behandlung dieser Patientin ist speziell ausgebildeten Ärzten vorbehalten. Diese sind in der Regel Unfallchirurgen und Orthopäden.
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft durch umfassende medizinische Versorgung und berufliche sowie soziale Eingliederung in die Gesellschaft. Die Entschädigung beinhaltet Verletztengeld oder gegebenenfalls eine Rente. (Zitat DGUV)
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